Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Benndorf
Erneut erreichen mich wieder Bilder von illegal abgelegtem Hundekot auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
In der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Benndorf wird in §7 (1) gesagt, dass wer Verunreinigungen von Hunden auf öffentlichen Straßen und Plätzen hinterlässt eine Ordnungswidrigkeit begeht.
In §7 (2) wird gesagt, dass Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden können.
Ich appelliere erneut an die Vernunft aller, die zu dieser Situation beitragen:
Nehmen Sie sich bitte, die von der Gemeinde kostenlos bereitgestellten Hundekotbeutel und entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihrer Lieblinge.
Im nächsten Gemeinderat werden wir die Wiedereinführung der mitzuführenden Hundemarke, das kontrollieren des Mitführens eines Hundekotbeutels und die drastische Erhöhung der Geldbuße bei Zuwiderhandlung diskutieren und beraten.
Schaffen wir es gemeinsam, dass Benndorf ein sauberer und lebenswerter Ort bleibt!
Matthias Jentsch
Bürgermeister